Montag, 27. Oktober 2008

Kataster

Im Kataster (auch Liegenschaftskataster) werden sämtliche Flurstücke (österr., Schwz. Parzelle) und baulichen Anlagen einer Liegenschaft nach ihrer Lage, Art der Nutzung und Größe beschrieben und kartographisch dargestellt.

Das Katasterwesen ist in Deutschland Ländersache. Im Wesentlichen jedoch sind die ausführenden Vorschriften vereinheitlicht.Das Kataster wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuchs. Das Kataster stellt das amtliche Verzeichnis im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) dar. Es dient damit der Gewährleistung des Eigentums.

Während im Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken nachgewiesen werden, stellt das Kataster die tatsächlichen Verhältnisse (u. a. räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und Größe) dar.

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